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   VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04   

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https://dejure.org/2004,23396
VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Die Gewährleistung der "Unschuldsvermutung" ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, deren Verletzung den Betroffenen zugleich in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ), so dass der Verfassungsgerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab des Art. 9 Abs. 2 VvB messen kann (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 - S. 4 f.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Der besondere Rang des Grundrechts begründet darüber hinaus besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die u.a. Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Die Gewährleistung der "Unschuldsvermutung" ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, deren Verletzung den Betroffenen zugleich in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ), so dass der Verfassungsgerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab des Art. 9 Abs. 2 VvB messen kann (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 - S. 4 f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Sie betreffen zumeist andere Sachverhalte, etwa die Frage einer Überschreitung der Sechs-Monats-Frist in § 121 StPO bei Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot (OLG Oldenburg, Strafverteidiger 2004, 498; ähnlich OLG Stuttgart, Strafverteidiger 2004, 498), der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls (OLG Frankfurt, Strafverteidiger 2004, 493) oder der Strafaussetzung einer Reststrafe zur Bewährung (BVerfG, NJW 1998, 2202; BVerfG, NJW 2001, 502).
  • BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85

    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Es durfte in diesem Zusammenhang nur die zu erwartende Freiheitsstrafe für die dem Haftbefehl zugrunde liegende Tat in die Abwägung einbeziehen (vgl. etwa BGH, Strafverteidiger 1986, 65; OLG Hamm, Strafverteidiger 1998, 553), so dass bei Zugrundelegung des erstinstanzlichen Urteils die gegen den Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollstreckte und nach § 51 StGB anzurechnende Untersuchungshaft von etwa zehn Monaten ca. die Hälfte der danach zu erwartenden Freiheitsstrafe von 20 Monaten umfasste, wobei sich letztere bei erfolgreicher Berufung der Staatsanwaltschaft jedoch noch erhöhen kann.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Die Gewährleistung der "Unschuldsvermutung" ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, deren Verletzung den Betroffenen zugleich in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ), so dass der Verfassungsgerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung Entscheidungen Berliner Gerichte am Maßstab des Art. 9 Abs. 2 VvB messen kann (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 und vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 92/00 - S. 4 f.).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1049 f.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Kammergericht bei dieser Sachlage - mit allerdings gemessen an dem Grundrechtseingriff sehr knapper Begründung (vgl. zum Begründungserfordernis BVerfG, NJW 2002, 207 f.) - angenommen hat, die bisherige Dauer der Untersuchungshaft und die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls stünden zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe noch nicht außer Verhältnis.
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Bei der insoweit notwendigen Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe - der Dauer der Freiheitsbeschränkungen Grenzen setzt (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92 - LVerfGE 1, 44 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 138/01
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 92/00

    Keine Verletzung des Grundrechts der Unschuldsvermutung wegen Vorliegens der

  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 68/94

    Arbeitsgerichtliche Ablehnung des Anspruchs auf Fortsetzung eines wegen Mauerbaus

  • OLG Hamm, 15.04.1998 - 4 Ws 204/98

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, zu erwartender Widerruf in anderer Sache,

  • OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
  • OLG Oldenburg, 27.01.2004 - HEs 2/04
  • OLG Köln, 11.03.2003 - 2 Ws 116/03

    Untersuchungshaft; Fluchtgefahr

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18; vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Ein solcher Verstoß ist nur gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Verfassungsrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze verstoßen, namentlich die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere den Umfang seines Schutzbereichs verkannt, oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Ein solcher Verstoß ist nur gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Verfassungsrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung von vorläufiger

    Verfassungsrecht ist nur verletzt, wenn ein Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Grundrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechte verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 160/05

    Verletzung des Willkürverbots durch amtsgerichtliche Versagung eines

    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung von Art. 80 VvB gerügt wird, ist sie unzulässig, da diese Verfassungsbestimmung kein subjektives Recht begründet, auf das sich ein Beschwerdeführer zulässig mit der Verfassungsbeschwerde berufen kann, sondern den als Rechtsstaatsgebot auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit bekräftigt (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - Michaelis-Merzbach, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2. Aufl. 2005, Art. 80 Rn. 4).
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